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Die Bundesverwaltung fördert die Chancengleichheit: Dazu gehört, dass Bewerberinnen und Bewerber aus allen Landesteilen die gleichen Möglichkeiten haben. In der Regel sind in der Bundesverwaltung gute Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache erforderlich.
Bewerbungen von Frauen und Personen der sprachlichen Minderheiten sind beim Bund besonders erwünscht!