Stichprobenrahmen

Seit 2010 verfügt das BFS über einen Stichprobenrahmen, der die Grundlage für qualitativ hochstehende Personen- und Haushaltserhebungen bildet. Der Stichprobenrahmen verwendet Daten aus den Einwohnerregistern der Gemeinden und der Kantone, die quartalsweise aktualisiert werden.

Die Stichproben werden nach dem Zufallsprinzip gezogen. Um zu verhindern, dass einzelne Personen zu häufig befragt werden, setzt das BFS ein System zur gleichmässigen Verteilung der Belastung durch seine Erhebungen ein. Hat ein Haushalt an einer BFS-Erhebung teilgenommen, wird er danach während einiger Zeit nicht erneut gezogen. Dieser Schutz kann jedoch nicht zu 100% gewährleistet werden, vor allem dann nicht, wenn eine Person zwischen zwei Quartalsrahmen den Haushalt wechselt. Für den Umgang mit diesen Ausnahmen wurden spezielle Massnahmen festgelegt.

Für welche Erhebungen darf der Stichprobenrahmen genutzt werden?

Das Bundesstatistikgesetz schränkt die Nutzung des Stichprobenrahmens ein. Aus dem Stichprobenregister dürfen die für die Befragung notwendigen Daten von Personen oder Haushalten nur weitergegeben werden für:

  • Erhebungen, die Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind;
  • Erhebungen, die der Bundesrat im Einzelfall anordnet;
  • Forschungsvorhaben, die von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung sowie von eidgenössischen Forschungsstellen durchgeführt werden und die von nationaler Bedeutung sind;
  • regelmässige Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert und als Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung beurteilt werden;
  • internationale Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert werden.

Anfrage für Stichprobenziehung

Eine Anfrage zur Stichprobenziehung muss schriftlich erfolgen. In den untenstehenden Dokumenten finden Sie die notwendigen Informationen für Anfragen, die methodischen Kriterien, welche zu beachten sind, sowie den zu liefernden Stichprobenplan. Das Formular dient zur Erstellung des Datenschutzvertrages. Der schriftliche Antrag und der Stichprobenplan ermöglichen es dem BFS zu prüfen, ob alle Kriterien zur Stichprobenziehung erfüllt sind.

Bitte studieren Sie die Bedingungen für die Ziehung einer Stichprobe und senden Sie das Antragsformular an srph@bfs.admin.ch

Wichtige Information zur Verfügbarkeit der Festnetznummern im Stichprobenrahmen

Bis Dezember 2023 stammten die Festnetz-Telefonnummern aus der von der SWISSCOM verwalteten Notrufdatenbank. Da diese in ihrer alten Form nicht mehr existiert, wurde für 2024 und 2025 eine Übergangslösung eingerichtet, bei der die grössten Telefonanbieter zur Beschaffung der Festnetznummern herangezogen werden. Ab 2026 wird der Stichprobenrahmen über keine Festnetznummern mehr verfügen.

Weiterführende Informationen

Dokumente

FAQ

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 467 25 25

Von Montag bis Freitag
09.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr

srph@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch./content/bfs/de/home/grundlagen/volkszaehlung/volkszaehlung-teil-gesamtsystem/stichprobenrahmen.html