Datenweitergabe

Rechtliches

Gemäss der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmensregister (SR 431.903) können Daten aus dem BUR für statistische Zwecke (Art. 9) sowie für andere Zwecke (Art. 10) abgegeben werden.

Kontakt

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Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Betriebs- und Unternehmensregister
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt nur per E-Mail:

infobur@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/register/unternehmensregister/betriebs-unternehmensregister/datenweitergabe.html