Die in den Unternehmensregisterdaten aufbereiteten Administrativdaten stammen von der AHV, der MWST und der EZV (Import- und Exportdaten von Gütern).
Laut Art. 4 des BstatG dürfen Daten der AHV-Ausgleichkassen, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vom Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) genutzt und den verschiedenen Statistikproduzenten des BFS zur Verfügung gestellt werden.