Vorgelagerte Sozialleistungen

Bei den vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen handelt es sich um armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen, die zur Sozialhilfe im weiteren Sinn zählen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip kommen sie vor der Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) zum Einsatz. Sie folgen dem Finalitätsprinzip - d.h. es muss ein Bedarf nachgewiesen werden - und werden ganz oder teilweise von den Kantonen geregelt sowie finanziert.

Einzelne Leistungen sind in allen Kantonen präsent während andere auf bestimmte Kantone beschränkt sind. Demnach geht jeder Kanton seinen eigenen Weg, um das Existenzminimum für seine Bevölkerung zu garantieren. Das Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinn gibt einen Überblick über das Unterstützungsangebot der einzelnen Kantone.

Indikatoren zur armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen
Indikator   Jahr
Quote der EL-Bezüger/innen an allen AHV/IV-Rentner/innen 16,4% 2022
Anteil EL-Bezüger/innen im Heim 19,0% 2022
Anzahl Bezüger/innen von ALBV, Schweiz
45 600 2022
Quote der Bezüger/innen von ALBV, Schweiz 0,52% 2022
Quellen: BFS, Sozialhilfeempfängerstatistik, 2023; BSV, Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, 2023

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Grundlagen und Erhebungen

In diesem Thema

Alimentenbevorschussung

Unterhaltsberechtigten Kindern werden Unterhaltsbeiträge bevorschusst, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Ergänzungsleistungen AHV/IV

Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, vorausgesetzt, sie wohnen in der Schweiz.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Sozialhilfe
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

info.social@bfs.admin.ch

Tel.
+41 58 461 44 44

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/sozialhilfe/sozialhilfebeziehende/vorgelagerte-sozialleistungen.html