Bei den vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen handelt es sich um armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen, die zur Sozialhilfe im weiteren Sinn zählen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip kommen sie vor der Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) zum Einsatz. Sie folgen dem Finalitätsprinzip - d.h. es muss ein Bedarf nachgewiesen werden - und werden ganz oder teilweise von den Kantonen geregelt sowie finanziert.
Einzelne Leistungen sind in allen Kantonen präsent während andere auf bestimmte Kantone beschränkt sind. Demnach geht jeder Kanton seinen eigenen Weg, um das Existenzminimum für seine Bevölkerung zu garantieren. Das Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinn gibt einen Überblick über das Unterstützungsangebot der einzelnen Kantone.